Yoga Ferien Bestimmungen gemäss AGB §8
8. Yogaferien / Yoga Retreats
8.1 Anmeldung und Buchung
Die Anmeldung zu Yoga Ferien bzw. Retreats erfolgt per E-Mail an yogaferien@athayoga.ch. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung. Die Zahlung hat bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann ATHAYOGA den Platz ohne weitere Mitteilung anderweitig vergeben.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des vollständigen Betrags. Eine ausbleibende Zahlung gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die Platzvergabe nach Zahlungseingang.
8.3 Rücktritt und Annulation
Die Anmeldung zu einem Retreat ist verbindlich. Ein Rücktritt nach der Buchung ist grundsätzlich nicht möglich, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Retreat-Betrags.
Der Teilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson stellen. Diese muss gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung schriftlich per E-Mail unter Angabe von vollständigem Namen und E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Für die Bearbeitung werden pauschal CHF 100.– sowie allfällige Umbuchungskosten erhoben.
ATHAYOGA empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseannullationsversicherung sowie einer ausreichenden Kranken- und Unfallversicherung mit internationaler Gültigkeit. Diese übernimmt im Falle einer kurzfristigen Verhinderung oder eines Abbruchs des Retreats die entstehenden Kosten. Die Versicherung ist in jedem Fall Sache des Teilnehmers. Für Diebstahl, Verlust von Gegenständen sowie sonstige Schäden während des Retreats übernimmt ATHAYOGA keine Haftung.
8.4 Programmänderungen
Programmänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (z. B. Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrer oder Transportmittel) aus unvorhersehbaren Gründen oder aus Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Mehrkosten, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. ATHAYOGA bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Solche Änderungen berechtigen nicht zu einer Preisreduktion oder zum Rücktritt von der Buchung.
8.5 Einreiseformalitäten und persönliche Reiseverantwortung
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren und alle notwendigen Dokumente (z. B. Reisepass, Visum) bei Reiseantritt mitzuführen. Reisedokumente müssen den Anforderungen des Einreiselandes entsprechen, insbesondere hinsichtlich Gültigkeitsdauer.
Auch die Organisation der An- und Rückreise sowie der Transport zum Retreat-Ort liegen in der Verantwortung des Teilnehmers. ATHAYOGA übernimmt keine Haftung für verpasste Transporte, Reiseverzögerungen, verlorenes Gepäck oder Kosten, die dadurch entstehen.
8.6 Preisänderungen
In Ausnahmefällen kann es zu Preisänderungen nach erfolgter Buchung kommen. Mögliche Gründe sind insbesondere:
– staatlich veranlasste Abgaben oder Steueranpassungen (z. B. Mehrwertsteuer)
– unerwartete Wechselkursänderungen
– Preisänderungen seitens der Leistungsträger (z. B. Unterkunft oder Transport)
ATHAYOGA informiert den Teilnehmer spätestens 21 Tage vor Reisebeginn schriftlich über allfällige Preisänderungen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des Gesamtbetrags, kann der Teilnehmer innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
Nachträgliche Preisreduktionen oder Sonderaktionen gelten nicht rückwirkend für bereits gebuchte Retreats.
8.7 Reiseabsagen durch ATHAYOGA
ATHAYOGA behält sich das Recht vor, Reisen kurzfristig abzusagen, z. B. infolge höherer Gewalt, Pandemien, behördlicher Massnahmen, Streiks oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse. Eine Absage ist ebenfalls möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht wird.
In diesen Fällen wird der einbezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Entschädigung für Reise- oder Unterkunftskosten Dritter, sind ausgeschlossen.
8.8 Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Teilnehmer
Muss ein Teilnehmer die Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises – weder ganz noch anteilig.
ATHAYOGA unterstützt den Teilnehmer im Rahmen der Möglichkeiten bei der Organisation der Rückreise. Allfällige Mehrkosten (z. B. für Transport, Unterkunft, Umbuchungen) gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmers.
8.9 Haftung
ATHAYOGA (Schweiz) GmbH haftet im Rahmen des gebuchten Retreats für die sorgfältige Organisation und Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Keine Haftung besteht für Schäden oder Ausfälle, die entstehen durch:
– ein Verschulden oder Versäumnis des Teilnehmers vor oder während der Reise
– unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Ereignisse, die durch Dritte verursacht wurden und nicht Teil des Angebots sind
– höhere Gewalt oder aussergewöhnliche Umstände wie Naturereignisse, politische Unruhen, Pandemien oder behördliche Anordnungen
Sollte vor Ort eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden können, bemüht sich ATHAYOGA, eine gleichwertige Alternative zu organisieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nicht.
8.10 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme an Yoga Ferien setzt eine normale körperliche und seelische Belastbarkeit voraus. Die Retreats können tiefgehende Erfahrungen ermöglichen und richten sich an Personen, die sich in einer stabilen Lebensphase befinden.
Der Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich teil und verpflichtet sich, die Kursleitung vor Reiseantritt über relevante gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder eine bestehende oder zu erwartende Schwangerschaft zu informieren. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, im Vorfeld ärztlichen Rat einzuholen.
Sollte sich während des Retreats zeigen, dass gesundheitliche Voraussetzungen nicht gegeben sind, behält sich ATHAYOGA das Recht vor, Teilnehmer vom weiteren Programm auszuschliessen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung; zusätzliche Kosten, insbesondere für eine vorzeitige Rückreise, trägt der Teilnehmer selbst.
8.11 Haftung für eigene Anreise und persönliche Gegenstände
Die An- und Rückreise erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. ATHAYOGA übernimmt keine Haftung für verpasste Transporte, verlorenes Gepäck oder Reiseverzögerungen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich über Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Impfempfehlungen zu informieren und die entsprechenden Unterlagen mitzuführen.
8.12 Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die aufgrund unvorhergesehener Umstände, gesetzlicher Vorgaben oder organisatorischer Notwendigkeiten erforderlich werden.
ATHAYOGA bemüht sich, alle Änderungen frühzeitig mitzuteilen. Bei wesentlichen Änderungen werden die Teilnehmer so rasch wie möglich informiert.
8.13 Zusammenarbeit mit Drittanbietern (z. B. Hotels)
Bei den von ATHAYOGA organisierten Retreats erfolgt die Unterkunft, Verpflegung und allfällige Zusatzleistungen (z. B. Spa, Transfers) in Zusammenarbeit mit externen Partnern, insbesondere Hotels am Veranstaltungsort. ATHAYOGA ist ausschliesslich für das Yoga-Programm verantwortlich.
Für die Leistungen der Drittanbieter (wie z. B. Zimmerqualität, Verpflegung oder Hoteldienstleistungen) ist das jeweilige Hotel verantwortlich. ATHAYOGA übernimmt hierfür keine Haftung.
Reklamationen zu Unterkunft oder Verpflegung können jedoch gerne an ATHAYOGA gerichtet werden. Wir stehen als vermittelnde Ansprechstelle zur Verfügung und bemühen uns, etwaige Anliegen im Sinne einer guten Zusammenarbeit weiterzugeben und konstruktiv zu lösen.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ATHAYOGA (Schweiz) GmbH